Tafel 14
Tafel vorlesen lassenIllegalität muss organisiert werden (Katalog 17)

Zwischen der Bekennenden Kirche und den Deutschen Christen bestanden nicht nur theologische Unterschiede. Sie strebten auch sehr unterschiedlich organisierte Kirchen an: In der Bekennenden Kirche hatte die Gemeinde zentrale Bedeutung: Sie sollte für die rechte Verkündigung verantwortlich sein und nicht der Pfarrer allein. Die kirchenleitenden Gremien auf den verschiedenen Ebenen wurden durch Delegierte von unten gewählt (Rätesystem).

Die Deutschen Christen dagegen wollten eine zentralistisch geführte Kirche, in der die entscheidenden Funktionäre von oben ernannt werden. (Führerprinzip).

Der Aufbau der Bekennenden Kirche, wie er von der Bekenntnissynode beschlossen wurde Meldungen der Deutschen Allgemeinen Zeitung vom 12. und 13. Oktober 1934 (2)

Der Aufbau der Bekennenden Kirche, wie er von der Bekenntnissynode beschlossen wurde

Der Aufbau der evangelischen Kirche, wie ihn sich die Deutschen Christen vorstellten.

Beides wurde jedoch nur teilweise verwirklicht. Als Deutsche Christen in den Jahren 1933/1934 versuchten, ihre Vorstellungen in der Kirche zu verwirklichen, provozierten sie damit die Entstehung der Bekennenden Kirche, die nach völlig anderen Grundsätzen aufgebaut werden sollte. So konnte sich die deutsch-christliche Kirchenordnung nur in wenigen Gebieten durchsetzen.

In der Bekennenden Kirche wurde schon kurz nach der Dahlemer Synode 1934 deutlich, dass einigen die neue Kirchenordnung (zum Beispiel kein Bischof an der Spitze) zu radikal war. 1935 machte der Staat mit den "Kirchenausschüssen" ein scheinbares Kompromissangebot. Deutsche Christen und BK-Mitglieder sollten in den Kirchenausschüssen gemeinsam die Kirche leiten unter Führung des Reichsministers für kirchliche Angelegenheiten, Hans Kerrl. Eine Reihe von BK-Mitgliedern ging bereitwillig auf dieses Befriedungsangebot ein, während andere jede Zusammenarbeit mit dem staatlich gesteuerten Kirchenregiment ablehnten. Damit zerbrach schon 1935 die Einheit der Bekennenden Kirche.

Dies wurde auch in der Dahlemer Gemeinde spürbar. Pfarrer Eberhard Röhricht hielt den Kirchenkampf für beendet und arbeitete mit den Kirchenausschüssen zusammen, während Martin Niemöller und Fritz Müller an den Dahlemer Beschlüssen von 1934 festhielten; sie gehörten zu den sogenannten "Dahlemiten".

Die Kollekten waren die Haupteinnahmequelle der Bekennenden Kirche. Davon mussten bezahlt werden:

  • der Lebensunterhalt der illegalen Vikare
  • die Gehälter der BK-Angestellten (Gemeindehelferinnen, Sekretärinnen, Rechtsanwälte)
  • Prozesskosten
  • der Unterhalt der Predigerseminare und der Kirchlichen Hochschulen (Gehalt der Dozenten)
  • Mitteilungen und Rundbriefe der Bruderräte und vieles mehr.

Schon aus finanziellen Gründen konnte sich die Bekennende Kirche keinen großen bürokratischen Apparat leisten, wie er sonst in der Kirche üblich ist.
Das Sammeln von Kollekten war der Bekennenden Kirche durch den Staat verboten. Pfarrer, die BK-Kollekten ankündigten, wurden verhaftet. Die Gestapo beschlagnahmte öfter Kollekten an der Kirchentür. Aus diesem Grunde wurde bald die "Kollekte in den Reihen" eingeführt; während des Gottesdienstes wurde ein Korb durch die Reihen gegeben und dann zum Altar gebracht. Die Gestapo-Beamten trauten sich nicht, das Geld vom Altar weg zu beschlagnahmen.

Kollektenplan der Bekennenden Kirche Preußens, unterzeichnet von Wilhelm Niesel, Mitglied des Rates der Bekennenden Kirche Preußens. Steuererklärung Helmut Gollwitzer über sein von der illegalen Bekennenden Kirche bezogenen Einkommen.

Kollektenplan der Bekennenden Kirche Preußens, unterzeichnet von Wilhelm Niesel, Mitglied des Rates der Bekennenden Kirche in Preußen.

Steuererklärung Helmut Gollwitzer über sein von der illegalen Bekennenden Kirche bezogenen Einkommen.

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